Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung – in Kraft treten
Das „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ wurde am 19. März 2026 vom Bundestag verabschiedet und am 26. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Inkrafttretens Regelungen sind zeitlich gestaffelt, um den Beteiligten und Softwareherstellern Vorbereitungszeit zu ermöglichen. Hier sind die…