Matthias Göß

Matthias Göß

Änderung § 16 GVO

§ 16 GVO alt: Für Zustellungen durch die Post ist der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Gerichtsvollzieherbezirk der Auftraggeber (Partei, Prozessbevollmächtigter) oder ein Zustellungsempfänger seinen Wohnsitz, Geschäftssitz, Amtssitz, Sitz der Niederlassung oder Aufenthaltsort hat. Eilige Zustellungen durch die Post von Vorpfändungsbenachrichtigungen…

Rundschreiben 2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Anlage erhalten Sie ein Rundschreiben des 1. Vorsitzenden zum Jahresbeginn. Die Vorstandschaft des Bay. Gerichtsvollzieherbund e.V. wünscht allen Kollegen einen gesunden und erfolgreichen Start ins neue Jahr! Rundschreiben2

gefälschte Mails

Die nachstehende Mail habe ich vom Sozialwerk des DGVB erhalten. Es sind derzeit offensichtlich vermehrt gefälschte Mails im Umlauf. Mir ist ein Fall eines Kollegen bekannt, mit dessen gefälschter Mail-Adresse Kostenrechnungen versandt wurden.   Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wurden…

Wiedereintritt DGVB

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bay. Gerichtsvollzieherbund e.V. wurde in der Ländervertreterversammlung, am 26.10.18 antragsgemäß wieder in den Deutschen Gerichtsvollzieher Bund  aufgenommen (rückwirkend zum 01.10.2018). Der Beschluss der Mitgliedsverbände des DGVB erfolgte einstimmig. Es sind jetzt, außer Schleswig-Holstein, wieder alle…

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