Austausch im Ministerium zum neuen Sicherheitskonzept im Gerichtsvollzieherwesen
Heute fand im Ministerium ein wichtiger Austausch mit den Verantwortlichen zur Weiterentwicklung eines neuen Sicherheitskonzepts im Gerichtsvollzieherwesen statt. Für den Bayerischen Gerichtsvollzieherbund stand dabei die Frage im Mittelpunkt, wie die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen im täglichen Außendienst noch wirksamer verbessert werden kann.
Im Vorfeld und begleitend zu den Überlegungen wurde auch der Rat der DPolG Bayern eingeholt. Der fachliche Austausch hat gezeigt, dass die Sicherheitslage im Gerichtsvollzieherdienst weiterhin besondere Aufmerksamkeit erfordert und bestehende Schutzmaßnahmen konsequent weiterentwickelt werden müssen.
Besprochen wurde insbesondere, die regionalen Fortbildungen im Bereich der Gefahrenerkennung auszuweiten. Gerade im Gerichtsvollzieherdienst ist es von zentraler Bedeutung, kritische Situationen frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen. Eine praxisnahe und flächendeckende Schulung kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage einer Stichschutzweste, die ganzjährig tragbar ist und damit im Berufsalltag tatsächlich dauerhaft genutzt werden kann. Schutzkleidung muss nicht nur wirksam sein, sondern auch den praktischen Anforderungen des täglichen Einsatzes gerecht werden.
Auch in der Ausbildung soll das Thema Sicherheit künftig noch stärker verankert werden. Im Gespräch war eine neue Sicherheitskomponente im Rahmenstoffplan mit einem Umfang von 73 Unterrichtseinheiten. Damit soll bereits in der Ausbildung ein stärkeres Bewusstsein für Eigensicherung, Gefahrenerkennung und den professionellen Umgang mit belastenden Einsatzsituationen geschaffen werden.
Darüber hinaus wurden Finanzierungsmöglichkeiten für das neue Sicherheitskonzept erörtert. Denn klar ist: Verbesserte Sicherheitsstandards, moderne Ausstattung und erweiterte Schulungsinhalte setzen eine verlässliche finanzielle Grundlage voraus.
Ein weiterer Punkt des Austauschs war die Überlegung, Schutzausrüstung so zu konzipieren oder auszuwählen, dass sie berufsübergreifend einsetzbar ist. Dies betrifft insbesondere Bereiche der Justiz, in denen Beschäftigte ebenfalls mit konflikthaften oder unübersichtlichen Situationen konfrontiert sein können.
Außerdem wurde über den möglichen Einsatz von Bodycams sowie über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Eigensicherung gesprochen. Dabei geht es nicht nur um zusätzliche technische Ausstattung, sondern insgesamt um ein stimmiges und praxistaugliches Sicherheitskonzept für den Gerichtsvollzieherdienst.
Aus Sicht des Bayerischen Gerichtsvollzieherbundes ist klar: Sicherheit im Gerichtsvollzieherwesen darf kein Nebenthema sein. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nehmen hoheitliche Aufgaben häufig allein, direkt vor Ort und in teils angespannten Situationen wahr. Umso wichtiger ist es, dass Ausbildung, Ausrüstung und Schutzkonzepte den realen Anforderungen des Berufsalltags entsprechen.
Der Austausch im Ministerium war deshalb ein wichtiger und richtiger Schritt. Der Bayerische Gerichtsvollzieherbund wird sich auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen nachhaltig gestärkt wird.