Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Liveübertragung: Donnerstag, 19. März, 16.20 Uhr

Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ (21/3737) stimmt das Parlament am Donnerstag, 19. März 2026, im Anschluss an eine halbstündige Debatte ab. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird dazu eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen.

Deutscher Bundestag – Parlament entscheidet über weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

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