Matthias Göß

Matthias Göß

Formularverordnung

  Die  Übergangsregelung, welche zwingend die Nutzung des neuen Formulars vorschreibt, ist bis 31.08.24 für Gläubiger privatrechtlicher Forderungen und bis 30.04.2025 für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen verlängert worden. ZVFV 2023-11-24 Beschlussdrucksache ZVFV 2023-11-24 Bundesrat-Zustimmung ZVFV Grundverordnung

1. Newsletter des Bay. GV-Bund

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege! Wir haben uns dazu entschlossen, künftig in regelmäßigen Abständen einen Newsletter über wichtige Themen und Ereignisse zu erstellen und hoffen euch damit wichtige Informationen liefern zu können. Das 1. Exemplar ist nachstehend beigefügt. Der…

Erhebung Kosten ab 01.11.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über Auftragseingänge in der Zeit vom 01.11.2023 bis 30.11.2023 wird bis 31.12.2023 eine deutschlandweite Erhebung über die Zustellungs- Beglaubigungsgebühren und Dokumentenpauschalen durchgeführt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs erforderlich. Die…

Beiträge DGVZ

Nachstehend eine Bitte der DGVZ um Mitwirkung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen der DGVZ möchten wir Ihnen herzlich für Ihre bisherige Unterstützung bei der Zusendung von Gerichtsentscheidungen danken. In den letzten Wochen haben wir allerdings festgestellt, dass der Zugang…

KV 100 bei eZU weitere

Nachstehend weitere Entscheidungen pro KV 100 bei elektronischer Zustellung. Es wäre ggf. sinnvoll, diese Entscheidungen euren Prüfungsbeamten vorzulegen, mit dem Hinweis auf das Vorwort der Prüferrichtlinien („Die Richtlinien sind im Bereich des Kostenrechts verbindlich, soweit nicht eine örtliche oder überörtliche…

Neuordnung v. Zuständigkeiten

Nachstehend die Stellungnahme aus dem JM zur Übertragung der Forderungspfändung. Es ist erschreckend, welches Bild von unserer Arbeit man in der heutigen Zeit noch hat.   7211_2023_StN_Neuordung_von_Zuständigkeiten_in_Zwangsvollstreckungs-_und_Insolvenzsachen_und_Vereinheitlichung_von_Zuständigkeiten_aus_den_Länderöffnungsklauseln_des_§_19_RPflG_-_AB    

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