Beförderungskriterien
jfw_gv_beförderungsübersicht_2023_ii
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Die Übergangsregelung, welche zwingend die Nutzung des neuen Formulars vorschreibt, ist bis 31.08.24 für Gläubiger privatrechtlicher Forderungen und bis 30.04.2025 für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen verlängert worden. ZVFV 2023-11-24 Beschlussdrucksache ZVFV 2023-11-24 Bundesrat-Zustimmung ZVFV Grundverordnung
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege! Wir haben uns dazu entschlossen, künftig in regelmäßigen Abständen einen Newsletter über wichtige Themen und Ereignisse zu erstellen und hoffen euch damit wichtige Informationen liefern zu können. Das 1. Exemplar ist nachstehend beigefügt. Der…
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über Auftragseingänge in der Zeit vom 01.11.2023 bis 30.11.2023 wird bis 31.12.2023 eine deutschlandweite Erhebung über die Zustellungs- Beglaubigungsgebühren und Dokumentenpauschalen durchgeführt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs erforderlich. Die…
Nachstehend ein JMS zum Ansatz der Gebühr KV 100 bei elektronischer Zustellung. Die Prüferrichtlinie wurde dahingehend aufgehoben, dass hier nur eine KV 101 angesetzt werden durfte. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt! I_ X_-_JMS_KV 100 GV
Nachstehend eine Bitte der DGVZ um Mitwirkung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen der DGVZ möchten wir Ihnen herzlich für Ihre bisherige Unterstützung bei der Zusendung von Gerichtsentscheidungen danken. In den letzten Wochen haben wir allerdings festgestellt, dass der Zugang…
Nachstehend weitere Entscheidungen pro KV 100 bei elektronischer Zustellung. Es wäre ggf. sinnvoll, diese Entscheidungen euren Prüfungsbeamten vorzulegen, mit dem Hinweis auf das Vorwort der Prüferrichtlinien („Die Richtlinien sind im Bereich des Kostenrechts verbindlich, soweit nicht eine örtliche oder überörtliche…
Entscheidung pro KV 100 bei e-ZU nach Erinnerung durch den Bezirksrevisor KV 100 AG Kempen 16 M 232-23 Entscheidung pro KV 700 bei e-ZU LG Arnsberg I-5 T 68 23
Nachstehend die Stellungnahme aus dem JM zur Übertragung der Forderungspfändung. Es ist erschreckend, welches Bild von unserer Arbeit man in der heutigen Zeit noch hat. 7211_2023_StN_Neuordung_von_Zuständigkeiten_in_Zwangsvollstreckungs-_und_Insolvenzsachen_und_Vereinheitlichung_von_Zuständigkeiten_aus_den_Länderöffnungsklauseln_des_§_19_RPflG_-_AB
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