Matthias Göß

Matthias Göß

Signaturprüfung – Handreichung – Prüfvermerk

In der Anlage eine Handreichung zur Signaturprüfung, welche uns freundlicherweise von Frau Sandra Tenner (AG Plauen) zur Verfügung gestellt wurde. Es gibt hierin in Einzelfällen Abweichungen zur Praxis in Bayern, da die Kollegen in Sachsen die Aufträge elektronisch und nicht…

Übermittlung an das ZenVG

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die IT-Stelle hat heute in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass es in letzter Zeit immer wieder mal vorkommt, dass Einlieferungen der Gerichtsvollzieher an das ZenVG versehentlich über das falsche EGVP-Postfach versandt werden. Ich bitte daher…

§ 130 d ZPO Nutzungspflicht für Behörden

Die nachstehende Antwort haben wir auf unsere Anfrage (Koll. Weber), aus dem bay. Justizministerium ( Referat „Zivilprozessrecht“), hinsichtlich der Nutzungspflicht des elektronischen Rechtverkehrs für Behörden (Anfrage  wegen Staatsanwaltschaften) erhalten. „Die seit 1.1.2022 nach § 130d ZPO geltende Nutzungspflicht für den…

Signaturkarte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem mich derzeit des Öfteren Fragen zur Signaturkarte erreichen möchte ich die nachstehenden Punkte noch klarstellen, bzw. erläutern. Aus den bisherigen Mitteilungen des JM ist ersichtlich, dass eine Signaturkarte in jedem Falle benötigt werden wird.…

Adressierbare EGVP-Adresse

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem zwischenzeitlich aus mehreren JMS ersichtlich ist, dass es den in § 130 d ZPO genannten Personenkreis  keine Kulanzzeit mehr gibt und der elektronische Rechtsverkehr verpflichtend ist, müssen Aufträge die ab dem 01.01.2022 in Papierform…

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.