Formularverordnung
Die Übergangsregelung, welche zwingend die Nutzung des neuen Formulars vorschreibt, ist bis 31.08.24 für Gläubiger privatrechtlicher Forderungen und bis 30.04.2025 für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen verlängert worden. ZVFV 2023-11-24 Beschlussdrucksache ZVFV 2023-11-24 Bundesrat-Zustimmung ZVFV Grundverordnung