Beförderungskriterien aktuell
Beförderungsübersicht_2015_II_JFW_GV
Beförderungsübersicht_2015_II_JFW_GV
Nachstehend ein Link, in welchem für die neue Ausbildung zum GV in Baden Württemberg geworben wird.
Die Änderung der Vollstreckunsvergütung wurde am 31.10.15 verkündet und ist somit ab sofort gültig.
Die bayerische Landesregierung hat mit Beschluss vom 20.10.15 (unterzeichnet durch den Ministerpräsidenten) , den Wegfall der Deckelung bei der Vollstreckungsvergütung, rückwirkend zum 01.01.15 beschlossen. Die Änderung tritt mit Verkündung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Die Vorstandschaft
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund verschiedener Anfragen möchten wir darauf hinweisen, dass der Bayerische Gerichtsvollzieherbund e.V. keinen Rechtsschutz gewähren kann. Rechtsschutz ist nur über den Bayerischen Beamtenbund möglich. Anträge hierfür sind bei unserer Geschäftsführerin, Frau OGV`in Tanja Flick, zu stellen.…
Bitte die Anmeldungen zur Bezirksversammlung am 07.11.15 nicht vergessen! Dies ist auch per Mail möglich an unsere Geschäftsführerin tanja.flick@bay-gv-bund.de
Die Beiträge für die Umlage haben sich seit dem 01.09.15 geändert: Die Umlagesätze der Knappschaft betragen ab dem 01.09.2015 für die Umlage 1: 1,00 Prozent (Erstattungssatz = 80 Prozent) Umlage 2: 0,30 Prozent (Erstattungssatz = 100 Prozent) Des…
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung unter Tagesordnungspunkt Nr. 54 der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt, so dass nunmehr die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher in Kraft tritt Drucksache 336-15 Formular § 5 Verbindlichkeit Vom…
Nachstehend die neue Entschädigungsverordnung für Niedersachsen. Entschaed-Nds Die Gebührenanteile wurden für das Jahr 2014 rückwirkend von 52,08 % auf 40,46 % reduziert, auch für andere Bundesländer ist eine ähnliche Reduzierung im Gespräch. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir…
Nachstehend eine Entscheidung des BGH (22.01.15) zur Einholung von Drittauskünften nach abgegebener Vermögensauskunft. i_zb__77-14