Matthias Göß

Matthias Göß

Vollstr.Vergütung im Mutterschutz

Gerichtsvollzieherinnen im Mutterschutz erhalten die Vollstreckungsvergütung weitergezahlt. Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt der Vergütungen der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Mehr dazu im Anhang.

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