Kosteneinziehungsverfahren der LJK
JMS vom 03.01.2014, Gz. 523 (1/71), betreffend die Behandlung der Kosten, die aufgrund eines von der Landesjustizkasse oder anderen kostenbefreiten Antragstellern beantragten Haftbefehls entstanden sind. 03 – JMS_Praxishinweis 19-12-13