Vollstreckung durch Kommunen
Heimlich still und leise wurde hier ein Gesetz verabschiedet, wonach auch die Städte und Gemeinden sowohl die Vermögensauskunft im Portal abrufen können, als auch die Vermögensauskunft selbst abnehmen könne. Die entsprechendne Haftbefehle „dürfen“ dann aber wir wieder vollziehen. Verw-Zustell-Vollstr.Gesetz