Altersteilzeit im Blockmodell
Durch das Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern wird die Regelaltersgrenze, stufenweise um 2 Jahre, von 65 auf 67 Jahre angehoben. Näheres hierzu ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Altersteilzeit-im-Blockmodell-Anhebung-Altersgrenzen